Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) bilden die Grundlage für den Mietvertrag zwischen Bike-Point
Fuerteventura S.L. (Vermieter) und dem Mieter. Sie beziehen sich
auf die Vermietung von Motorrädern. Für alle anderen Leistungen
im Zusammenhang mit den vermieteten Motorrädern (Incentives,
organisierte Touren, usw.) gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters.
Vorbehaltlich bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen,
die nur schriftlich gültig sind.
1. Vertragsabschluss
Der Mieter kann das gewünschte Motorrad telefonisch,
schriftlich, per Fax, per Internet oder per E-Mail buchen. Er
erhält daraufhin vom Vermieter eine schriftliche Buchungsbestätigung.
2. Anzahlung – Restzahlung - Kaution
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine
Anzahlung in Höhe von 20 Prozent, mindestens jedoch der Betrag
für eine Einzeltagesmiete, fällig.
Die Anzahlung ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung
auf eines der angegebenen Konten zu überweisen.
-
Die Buchung wird nur wirksam, wenn der Betrag innerhalb dieser
Zeit einem der angegebenen Konten gutgeschrieben wird.
-
Der Restbetrag ist spätestens bei Übernahme des Motorrades
zu begleichen.
-
Die Kaution i.H.v. 400,-- € ist bei Übernahme des Motorrades in
bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen.
3. Leistung und Preis
Die Bestätigung des Vermieters führt dessen
Leistungen im Einzelnen und den dafür zu entrichtenden Gesamtpreis
auf. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde bei Vertragsabschluss
oder vor Ort verlangt, sind zusätzlich zu begleichen.
Der Kunde erhält grundsätzlich das von ihm
gebuchte Motorrad. Das Motorrad kann dabei in Farbe und Ausstattung
von dem auf der Internetseite oder im Prospekt abgebildeten Modell
abweichen. Dies gilt nicht als Leistungsänderung. Sollte es durch
Umstände, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, vorkommen,
dass ein Motorrad kurzfristig nicht zur Verfügung steht, wird
dem Mieter kostenlos ein Motorrad der nächst höheren Kategorie
(Gruppe) angeboten. Gehört das vermietete Motorrad zur höchsten
Gruppe, wird dem Mieter ein Motorrad aus der selben Gruppe angeboten;
ein weitergehender Anspruch auf Ausgleich ist ausgeschlossen.
4. Rücktritt vom Mietvertrag durch
den Kunden
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch
eine schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten. Der
Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, eine Rücktrittsgebühr
in Höhe der geleisteten Anzahlung zu erheben. Eine darüber hinaus
geleistete Restzahlung wird dem Kunden vom Vermieter zurückerstattet.
Das Gleiche gilt, wenn der Mieter am vereinbarten Miettermin
nicht oder zu spät erscheint.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Motorrades durch
den Mieter ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Teil des
Mietpreises zurück zu erstatten.
Darüber hinaus bleibt es dem Mieter unbenommen,
dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Umbuchungen
von Terminen und/oder Motorrädern sind nur nach Absprache mit
dem Vermieter und durch Rücktritt vom bestehenden Mietvertrag
mit nachfolgender Neubuchung möglich. Eine bereits geleistete
Anzahlung wird dabei auf den neuen Mietvertrag angerechnet.
5. Rücktritt durch den Vermieter
Wenn aus Gründen, die außerhalb der Einwirkung
des Vermieters liegen (höhere Gewalt, Streiks, terroristische
Anschläge, Katastrophen o.ä.) eine bereits bestätigte Vermietung
abgesagt werden muss, erfolgt die volle Rückerstattung des vom
Mieter bereits bezahlten Betrages. Weitere Ansprüche bestehen
nicht.
Des Weiteren kann ein Mietvertrag vom Vermieter
mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn eine oder mehrere
der in den Mietbedingungen genannten Pflichten des Mieters nicht
erfüllt werden, oder ihnen zuwider gehandelt wird. In Folge wird
das Mietmotorrad sichergestellt und es erfolgt keinerlei Erstattung
des Mietpreises.
6. Einhaltung von Vorschriften
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung
ist der Mieter selbst verantwortlich. Jeder Mieter fährt auf
eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht
für Schäden, die er Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern
zufügt.
7. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften
und Fahrberechtigung
Der Mieter ist für die Einhaltung der für die
Kanarischen Inseln geltenden Pass-, Visa-, Gesundheits-, und
Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln
selbst verantwortlich. Kann der Mieter wegen Nichtbeachtung solcher
Vorschriften das gebuchte Motorrad nicht übernehmen oder muss
er es vorzeitig zurückgeben, ist der Vermieter von jeglicher
Haftung befreit und nicht verpflichtet, geleistete Zahlungen
des Mieters zurückzuerstatten.
8. Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Pflege und
den technischen Zustand der Motorräder. Eine Haftung ist dabei
auf die Höhe des Mietpreises beschränkt. Bei Ausfall eines Motorrades
während der Mietdauer bemüht sich der Vermieter um Ersatz. Eine
Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
9. Reklamationen
Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Leistungsstörungen
und Schäden des gemieteten Motorrades sofort dem Vermieter anzuzeigen
und dabei alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich
zu halten.
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Seiten Fuerteventura
( Kanarische Inseln ) vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommen.