Diese Mietbedingungen sind Bestandteil des
Motorradnutzungsvertrages zwischen Bike-Point Fuerteventura S.L.
(Vermieter) und dem Kunden (Mieter). Vorbehalten bleiben abweichende
oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind.
1. Mindestalter
Das Mindestalter für die Anmietung eines Motorrades beträgt 21
Jahre
2. Miete
a) Gegenstand des Vertrages mit dem Vermieter
ist ausschließlich die zeitweise Überlassung des gebuchten Motorrads.
Bei den Motorrädern handelt es sich um Fahrzeuge, die als Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge
zugelassen sind.
b) Alle Preise ohne Kilometerbegrenzung, einschließlich
Haftpflichtversicherung .Die Kraftstoffkosten sind selbst zu
tragen.
c) Die Kaution für das Motorrad ist vor der
Übergabe in bar oder per Kreditkarte ( Euro / Mastercard, VISA
) zu hinterlegen.
d) Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten
Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu bezahlen,
es sei denn, das Motorrad kann direkt wieder vermietet werden.
3. Zahlung und Rücktritt richten sich
nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bike Point Fuerteventura
S.L.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Motorrad sorgsam zu behandeln,
insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen
zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl,
Wasserstand, Reifendruck sowie die korrekte Spannung der Antriebskette
sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren.
Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die
Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Ordnungsgelder
und Strafen, die auf seiner Benutzung des Motorrades beruhen.
Dem Mieter ist insbesondere untersagt:
a) das Motorrad anderen, als auf dem Mietvertrag
benannten berechtigten Fahrern, zu überlassen.
b) das Motorrad zu benutzen, wenn gegen ihn
selbst ein Fahrverbot verhängt wurde oder er nicht im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
c) das Motorrad in fahruntüchtigem Zustand
zu benutzen.
d) die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
jeglicher Art einschließlich der dazugehörenden Übungsfahrten.
e) das Motorrad abseits befestigter Straßen
oder am Strand zu benutzen.
f) Manipulationen am Tachometer durchzuführen.
Defekte am Tachometer sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
g) das Motorrad zu verpfänden, zu verkaufen
oder sonst in einer Weise über das Motorrad oder seine Teile,
Ausstattung, Zubehör und Dokumente zu verfügen, die dem Vermieter
in seinem Recht als Eigentümer oder irgend einem anderen Recht,
das der Vermieter am Motorrad besitzt, schaden können.
h) Das Mietmotorrad in nicht diebstahlgesichertem
Zustand abzustellen.
i) Das Mietfahrzeug außerhalb von Fuerteventura
zu bewegen. Das Verbringen und Benutzen von Fuerteventura aus
auf eine andere kanarische Insel ist dem Vermieter vorher genehmigen
zu lassen.
5. Pflichten und Haftung des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem,
gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand. Außerdem
erhält der Mieter die Kfz-Papiere Zusatzschloß und das Werkzeug.
Vorschäden werden vom Vermieter nur anerkannt, wenn diese bei
Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Wird
während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur
notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Motorrades
zu gewährleisten, kann der Mieter eine Vertragswerkstatt des
Fahrzeugherstellers bis zu einem Reparaturbetrag von 50,00 €
beauftragen. Die Reparaturkostenbelege sind dem Vermieter im
Original vorzulegen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten
50,00 €, ist vor Auftragsvergabe die Einwilligung des Vermieters
einzuholen. Reifenschäden sind grundsätzlich vom Mieter zu bezahlen.
Die Haftung des Vermieters für Nichterfüllung und Verzug werden
auf die Höhe des Mietpreises beschränkt. Weitergehende Ansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Vermieters.
6. Haftung des Mieters für Schäden
Bei Schäden am Mietmotorrad haftet der Mieter
für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten
festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten,
Sachverständigenkosten, technische und wirtschaftliche Wertminderung,
Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für
die Wiederbeschaffungszeit.
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme
bis zur Rückgabe des Motorrades dem Vermieter gegenüber auch
für leichte Fahrlässigkeit, hinsichtlich Untergang (auch Abhandenkommen
oder Beschlagnahmung des Motorrades) und für sämtliche Schäden
(wie z.B. Unfall oder Betriebsschäden, Schäden in Folge unsachgemäßer
Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung
hinaus am Motorrad während der Mietzeit entstehen. Als Mietausfall
ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis
eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Der
Mieter haftet darüber hinaus für zusätzlich ausgeliehenes Zubehör.
7. Verhalten bei Unfällen und sonstigen
Schäden
Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden
oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet,
den Vermieter sofort telefonisch zu verständigen. Abschlepp-
und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter
zu beauftragen.
Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen.
Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten
der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen
und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann.
Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis
abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche)
vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.
8. Versicherungsschutz
a) Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz
gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
b) Die Mietmotorräder des Vermieters sind haftpflichtversichert.
Vom Mieter ist bei Übernahme des Motorrades in bar oder per Kreditkarte
die Kaution zu hinterlegen. Diese wird vollständig zurückgegeben,
sobald das Motorrad unbeschädigt an den Vermieter zurückgegeben
wird. Jeder Schaden am Motorrad wird von der Kaution abgezogen
9. Motorradrückgabe
Der Mieter hat das Motorrad am Ende der Mietzeit
am vereinbarten Rückgabeort, Datum und Uhrzeit im übernommenem
Zustand zurückzugeben.
Das Motorrad wird voll getankt, sauber, in
einwandfreiem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel übergeben.
Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel und/oder der Fahrzeugpapiere,
ist dies mit je € 100.- vom Mieter zu ersetzen. Bei grober Verschmutzung
kommt der Mieter für die Fahrzeug-Reinigungskosten auf.
Bei Überschreitung des Rückgabezeitpunktes
um mehr als zwei Stunden, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere
Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden
ist.
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos
kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung
des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe
gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur
Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen
Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad
sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben.
Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag
liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommen.